Bundesverfassung und Gleichstellungsgesetz
Die Bundesverfassung und das Gleichstellungsgesetz bilden die rechtlichen Grundlagen für die Gleichstellung in der Schweiz. In der Verfassung ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann verankert. Das Gleichstellungsgesetz regelt die Gleichstellung im Erwerbsleben.
Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Bundesverfassung garantiert. Seit 1996 verbietet das Gleichstellungsgesetz Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben.