Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben
In der Schweiz darf es am Arbeitsplatz keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geben. Das schreibt das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann vor. Der Bund unterstützt Projekte, die die tatsächliche Gleichstellung im Erwerbsleben zum Ziel haben, und vergibt dafür jährlich Finanzhilfen in der Höhe von rund 4,5 Millionen Franken. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig.