Gleichstellung im Gesetzgebungsprozess
Der Bundesrat muss in Botschaften zu Erlassentwürfen die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann erläutern (Art. 141 Abs. 2 Bst. i Parlamentsgesetz). Zuständig für die Gleichstellungsfolgenabschätzung sind die Bundesämter.
![Auf einer roten Laufbahn mit vier Bahnen stehen zwei Hürden. Die Hürden stellen die Hürden bei der Gleichstellung dar.](https://prod-ebgch-hcms-sdweb.imgix.net/2023/09/14/d8c788c6-e6f5-4bcd-bea8-0ad2fc141c18.jpeg?rect=107%2C0%2C1707%2C960&w=1024&auto=format)
Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch nicht erreicht. Die Schweiz engagiert sich in verschiedenen Bereichen für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung.