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MitteilungVeröffentlicht am 22. August 2024

Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben verlängert

Der Bund unterstützt Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben mit jährlich rund 4,5 Millionen Franken. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Prioritätenordnung für die Vergabe dieser Mittel bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Herausgeber

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann

https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home.html