Anleitung: Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben beantragen
Der Bund unterstützt Projekte zur Gleichstellung im Erwerbsleben mit jährlich rund 4,5 Millionen Franken. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe der Finanzhilfen zuständig. Gesuchstellende finden in dieser Anleitung die Informationen zur Einreichung von Projekten sowie zur Umsetzung und zum Abschluss ihres Vorhabens.