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Veröffentlicht am 15. August 2023

Anleitung: Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beantragen

Anleitung: Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beantragen

Der Bund unterstützt Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit jährlich rund 3 Millionen Franken. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe der Finanzhilfen zuständig. Gesuchstellende finden in dieser Anleitung die Informationen zur Einreichung von Projekten sowie zur Umsetzung und zum Abschluss ihres Vorhabens.