Finanzhilfen für Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Die Schweiz engagiert sich gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Der Bund stellt gestützt auf Artikel 386 des Strafgesetzbuches Finanzhilfen für Projekte und regelmässige Aktivitäten bereit, die zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beitragen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vergibt dafür jährlich rund 3 Millionen Franken.